Jugend­schutz

Hin­weis zum Jugend­schutz
Gemäß dem Jugend­schutz­ge­setz geben wir kei­nen Wein an Jugend­li­che unter 16 Jah­ren ab. Der Käu­fer bestä­tigt mit Abga­be der Bestel­lung, dass er das erfor­der­li­che Lebens­al­ter nach dem Jugend­schutz­ge­setz auf­weist.